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Das sollten Sie jetzt wissen – neues Gesetz für biozidhaltige Antifouling-Produkte ab dem 01.01.2025


Alle wichtigen Änderungen für Verbraucher und Händler auf einen Blick

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) in Kraft. Für den Kauf von biozidhaltigen Produkten, in unserem Fall speziell die biozidhaltigen Antifoulings, gelten dann neue Vorschriften und Bedingungen, die sowohl Händler als auch Kunden betreffen.





Welche Auswirkungen hat die Biozidrechts-Durchführungsverordnung für Sie als Kunde? - Die Änderungen auf einen Blick

Ab dem 01. Januar 2025 ist der Verkauf biozidhaltiger Antifouling-Produkte nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Keine Selbstbedienung durch Kunden im stationären Handel
  • Abgabe von biozidhaltigen Antfouling-Produkten ausschließlich durch sachkundiges Verkaufspersonal
  • Sicherstellung beim jedem Verkauf, dass der Käufer zur zugelassenen Anwendergruppe gehört und das Produkt fachgerecht verwenden möchte.
  • Verpflichtendes Beratungsgespräch durch geschultes Verkaufspersonal. Dies betrifft den telefonischen Verkauf, Katalogbestellungen, Onlinehandel sowie stationärer Handel.

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